Autorisierter Vertriebspartner von AgileX Robotics - technischer Support auf Deutsch und Englisch.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den B2B-Verkauf über mobilroboter.com · Stand: Version 1.0 vom 27. September 2026

§ 1 Anbieter, Kundenkreis und Geltung

(1) Anbieter und Vertragspartner ist die PK Industrie GmbH, Lukasstraße 1, 52070 Aachen, Deutschland, E-Mail: info@mobilroboter.com („wir“). Weitere gesetzliche Anbieterangaben stehen im Impressum.

(2) Wir richten unser Angebot ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, soweit der Erwerb ihrer beruflichen oder institutionellen Tätigkeit dient. Wir schließen über diesen Bestellweg keine Verträge mit Verbrauchern. Entscheidend ist der tatsächliche Erwerbszweck; die Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine Erklärung im Formular allein entscheidet den rechtlichen Status nicht.

(3) Diese AGB gelten für unsere Angebote und Verträge über Waren und ausdrücklich vereinbarte Nebenleistungen. Individuelle Abreden und die Angaben in unserem konkreten Angebot gehen diesen AGB vor. Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich zustimmen. Die bloße Ausführung eines Auftrags ist keine Zustimmung zu fremden Bedingungen.

§ 2 Anfrage, Angebot und Vertragsschluss

(1) Produktdarstellungen und Preisangaben auf der Website sind eine Einladung zur Anfrage. Mit „Unverbindliche Anfrage senden“ übermittelt der Kunde uns seine gewünschte Auswahl; hierdurch kommt noch kein Kaufvertrag zustande. Eine automatisierte Eingangsbestätigung bestätigt nur den Zugang der Anfrage.

(2) Wir prüfen Verfügbarkeit, Ausführung, Lieferort und Fracht und übermitteln ein konkretes Angebot in Textform mit Produktbezeichnung, Menge, Gesamtpreis, Versandkosten, anwendbarer Umsatzsteuer, voraussichtlicher Lieferzeit, Zahlungsbedingungen und etwaigen gesonderten Leistungen. Das Angebot nennt seine Annahmefrist und die zu diesem Zeitpunkt geltende Fassung dieser AGB; die AGB werden mit dem Angebot in speicherbarer Form übermittelt.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser Angebot innerhalb der Annahmefrist in Textform annimmt oder die im Angebot eindeutig als Annahmehandlung bezeichnete Zahlung leistet. Weicht seine Erklärung von unserem Angebot ab, liegt ein neues Angebot des Kunden vor, das wir erst ausdrücklich annehmen müssen. Eine Pro-forma-Rechnung ist nur dann ein verbindliches Angebot, wenn sie als solches bezeichnet ist und die Angaben nach Absatz 2 enthält.

(4) Änderungen nach Vertragsschluss erfordern eine Vereinbarung der Parteien. Offensichtliche Übermittlungs- oder Rechenfehler dürfen wir richtigstellen; ein bereits geschlossener Vertrag ändert sich dadurch nicht einseitig.

§ 2a Technische Hinweise zum Vertragsschluss (§ 312i BGB)

(1) Technische Schritte: Der Kunde legt Produkte in den Warenkorb, ruft das Anfrageformular auf, gibt Firmendaten, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Lieferland und Lieferadresse ein und sendet die Anfrage mit „Unverbindliche Anfrage senden“. Eingabefehler kann der Kunde vor dem Absenden jederzeit in den Formularfeldern berichtigen und über „Zurück zum Warenkorb“ die Auswahl ändern; das Formular weist auf fehlende oder fehlerhafte Angaben hin.

(2) Speicherung: Wir speichern die Anfrage mit Datum, Positionen, Firmendaten und der beim Absenden gültigen Fassung dieser AGB. Der Kunde erhält eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit einem Link zum Status seiner Anfrage. Diese AGB können jederzeit unter mobilroboter.com/agb abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden. Der Vertragstext (Anfrage, Angebot, Annahme) wird dem Kunden per E-Mail übermittelt; über die Website ist er nach Vertragsschluss nur über den Status-Link zugänglich.

(3) Vertragssprache ist Deutsch. Verhaltenskodizes, denen wir uns unterworfen hätten, bestehen nicht.

§ 3 Leistungsumfang und Beschaffenheit

(1) Maßgeblich für Modell, Variante, Zubehör, Schnittstellen, dokumentierte technische Eigenschaften und Lieferumfang ist unser angenommenes Angebot einschließlich ausdrücklich einbezogener Datenblätter. Aussagen in Werbung oder auf Produktseiten, die für die Kaufentscheidung relevant sind, klären wir bei Abweichungen vor Vertragsschluss ausdrücklich. Eine andere Ausführung liefern wir nur mit Zustimmung des Kunden.

(2) Eine mobile Plattform, ein Cobot, ein Bausatz und eine betriebsfertige, für einen bestimmten Einsatzort freigegebene Gesamtanlage sind unterschiedliche Liefergegenstände. Montage, Integration, Programmierung, Vor-Ort-Inbetriebnahme, Sicherheitsbewertung der Gesamtanlage, Schulung und laufender Support sind nur geschuldet, wenn sie im Angebot mit Umfang, Ort, Mitwirkung des Kunden, Termin und Preis ausdrücklich vereinbart sind.

(3) Der Kunde teilt uns vor Vertragsschluss wesentliche Anforderungen an Einsatzort, Nutzlast, Umgebung, Schnittstellen und besondere Sicherheitsanforderungen mit. Wir prüfen und bestätigen besondere Einsatzzwecke nur, wenn sie im Angebot konkret beschrieben sind. Gesetzliche Pflichten des Herstellers, Importeurs, Händlers oder Integrators sowie unsere vereinbarten Leistungen bleiben davon unberührt.

(4) Wir liefern die für die konkrete Ware rechtlich erforderlichen Unterlagen und Kennzeichnungen entsprechend ihrer Einordnung und unserer Rolle in der Lieferkette. Ein Produkt darf nicht entgegen seiner bestimmungsgemäßen Verwendung oder vor Erfüllung erforderlicher Integrations- und Sicherheitsmaßnahmen betrieben werden. Eine CE-Kennzeichnung der Einzelkomponente ist keine Zusage, dass eine vom Kunden oder Dritten zusammengestellte Gesamtanlage bereits konform ist.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Die im Angebot ausgewiesenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der dort ausgewiesenen gesetzlichen Umsatzsteuer. Versand, Transportversicherung, Zölle, Einfuhrabgaben und sonstige Nebenkosten werden im Angebot gesondert ausgewiesen, soweit sie von uns berechnet werden; bei einer Lieferung außerhalb der EU legen wir die Kostentragung und die Lieferbedingungen im Angebot ausdrücklich fest. Vor Annahme entstehen dem Kunden keine Kosten aus der Anfrage.

(2) Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, ist Vorkasse per Banküberweisung fällig. Wir beginnen die Beschaffung oder bereiten den Versand nach Vertragsschluss und Eingang der vereinbarten Zahlung vor. Eine Zahlung allein aufgrund der Website-Darstellung ist nicht vorgesehen.

(3) Bei vereinbarter Zahlung nach Lieferung gelten Fälligkeit und Zahlungsziel des Angebots. Gesetzliche Verzugsrechte bleiben unberührt. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist bei Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder aus demselben Vertragsverhältnis begründet und entscheidungsreif sind.

§ 5 Lieferung, Termine und Störungen

(1) Lieferort, Lieferart, voraussichtliche Lieferzeit und ein etwa verbindlicher Liefertermin stehen im Angebot. Eine als „voraussichtlich“ bezeichnete Angabe ist kein Fixtermin. Die Lieferzeit beginnt, sobald der Vertrag geschlossen ist, die vereinbarte Vorauszahlung eingegangen ist und der Kunde erforderliche technische Angaben bereitgestellt hat.

(2) Wird eine vereinbarte Frist aus einem von uns zu vertretenden Grund überschritten, informieren wir den Kunden und nennen, soweit möglich, einen neuen Termin. Gesetzliche Rechte auf Leistung, Schadensersatz und Rücktritt nach angemessener Fristsetzung bleiben bestehen. Bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen erstatten wir im Fall eines wirksamen Rücktritts nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Bei unvorhersehbaren Ereignissen außerhalb unseres Einflussbereichs, die die Leistung vorübergehend verhindern und die wir nicht zu vertreten haben, verlängern sich Termine um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Wiederanlaufzeit. Wir informieren den Kunden unverzüglich über Ursache und voraussichtliche Auswirkungen und bemühen uns um zumutbare Abhilfe. Dauert die Behinderung so lange, dass ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist, gelten die gesetzlichen Rechte beider Parteien. Eine bereits bestehende Verzögerung wird durch diese Regelung nicht nachträglich entschuldigt.

(4) Teillieferungen erfolgen nur, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und keine zusätzlichen Versandkosten ohne seine Zustimmung verursachen.

§ 6 Versand und Gefahrübergang

(1) Lieferort und gegebenenfalls vereinbarte Lieferklauseln sind im Angebot festzuhalten. Ohne abweichende Vereinbarung gelten die gesetzlichen Regeln für den Gefahrübergang. Bei einem Versendungskauf an einen anderen Ort als den Erfüllungsort geht die Gefahr nach § 447 BGB mit Übergabe an die Transportperson über, soweit dessen Voraussetzungen vorliegen. Eine ausdrücklich vereinbarte Lieferung bis zum Bestimmungsort geht vor.

(2) Der Kunde vermerkt äußerlich erkennbare Transportschäden möglichst bei Ablieferung und informiert uns unverzüglich mit Fotos und Sendungsdaten. Dies erleichtert die Klärung mit dem Frachtführer, ist aber keine zusätzliche Ausschlussfrist für gesetzliche Mängelrechte. Eine Transportversicherung schließen wir ab, wenn sie im Angebot vereinbart ist.

§ 7 Untersuchung und Anzeige von Mängeln

(1) Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft, gelten die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des § 377 HGB. Mängel, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar waren, sind nach Entdeckung anzuzeigen. Diese Rechtsfolge wird nicht pauschal auf alle Hochschulen, Behörden oder anderen institutionellen Käufer übertragen.

(2) Andere Kunden bitten wir, Mängel zeitnah unter Angabe von Produkt, Seriennummer, Fehlerbild und, wenn sinnvoll, Fotos oder Logdaten zu melden. Ihre gesetzlichen Rechte entfallen allein wegen einer solchen verzögerten freiwilligen Meldung nicht.

§ 8 Mängelrechte und Verjährung

(1) Bei einem bei Gefahrübergang vorhandenen Sach- oder Rechtsmangel gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachstehend wirksam abweichend geregelt. Wir erhalten Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung. Art, Ort und Kosten der Nacherfüllung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Scheitert die Nacherfüllung, wird sie verweigert oder ist sie unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen weiteren Rechte zu.

(2) Ein Fehler, der nach Gefahrübergang ausschließlich durch unsachgemäße Verwendung, nicht freigegebene Änderung, ungeeignete Betriebsbedingungen oder gewöhnlichen Verschleiß entsteht, ist kein von uns zu vertretender Mangel. Diese Ursachen schließen Ansprüche wegen eines unabhängig davon bestehenden Mangels nicht aus. Gesetzliche Beweislastregeln bleiben bestehen.

(3) Für neue Waren beträgt die Verjährungsfrist für kaufrechtliche Mängelansprüche im reinen B2B-Verkehr ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Diese Verkürzung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, übernommener Beschaffenheitsgarantie, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in Fällen, in denen das Gesetz eine längere zwingende Frist vorsieht, insbesondere bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen in der Lieferkette und bei Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden. Für die ausgenommenen Ansprüche gelten die gesetzlichen Fristen.

(4) Bei Verkauf an Verbraucher, auch versehentlich über diesen Bestellweg, gelten die zwingenden Verbraucherrechte; diese AGB ersetzen sie nicht.

§ 9 Herstellergarantie

(1) Eine freiwillige Herstellergarantie besteht nur, wenn der jeweilige Hersteller sie für das konkrete Produkt tatsächlich gewährt. Inhalt, Dauer, räumliche Geltung, Garantiegeber, Verfahren und etwaige Kosten ergeben sich aus dessen dem Kunden zur Verfügung gestellten Garantiebedingungen. Wir übernehmen keine eigene Garantie, sofern wir sie nicht ausdrücklich als solche zusagen.

(2) Eine Herstellergarantie besteht neben den gesetzlichen Ansprüchen gegen uns wegen Mängeln und beschränkt diese nicht. Bei der Abwicklung unterstützen wir den Kunden im vereinbarten oder gesetzlich geschuldeten Umfang; wir dürfen ihn wegen eines Mangels nicht allein an den Hersteller verweisen.

§ 10 Stornierung und Rücksendung mangelfreier Ware

(1) Für die in § 1 genannten geschäftlichen Kunden bieten wir kein allgemeines freiwilliges Rückgabe- oder Widerrufsrecht für mangelfreie Ware an. Gesetzliche Rechte wegen Mängeln, Nichtleistung oder anderer Pflichtverletzungen bleiben bestehen.

(2) Eine Stornierung nach Vertragsschluss oder eine Rücknahme mangelfreier Ware kann individuell vereinbart werden. Dabei legen wir mögliche Kosten für bereits erfolgte Beschaffung, Transport oder Sonderanfertigung offen und vereinbaren die Bedingungen vorab. Ohne eine solche Vereinbarung gelten die gesetzlichen Regeln. Eine berechtigte Mängelrücksendung ist keine freiwillige Rückgabe im Sinne dieses Absatzes.

§ 11 Software, Fernzugriff und Service

(1) Mitgelieferte Software und Firmware unterliegen den im Angebot oder bei Übergabe genannten Nutzungsbedingungen der Rechteinhaber; Rechte aus zwingendem Recht und aus der vereinbarten Beschaffenheit der Ware bleiben unberührt. Leistungen wie Updates, Cloud-Zugang, Fernzugriff, Sicherheits-Patches, Reaktionszeiten oder Verfügbarkeit schulden wir nach dem konkret vereinbarten Umfang und für die vereinbarte Dauer.

(2) Bei einem gesondert vereinbarten Fernzugriff oder Vor-Ort-Service stellt der Kunde die im Angebot benannten sicheren Zugänge, Informationen und Ansprechpartner bereit. Er bleibt für seine betrieblichen Freigaben und die Sicherheit seines Einsatzumfelds verantwortlich; unsere gesetzlichen und übernommenen Pflichten bleiben bestehen.

§ 12 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Unberührt bleiben Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(3) Die Regelungen ändern weder gesetzliche Beweislast noch zwingende Haftung. Individuell vereinbarte Leistungszusagen gehen vor.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden können wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten und die Ware herausverlangen. Für Weiterverarbeitung, Verbindung oder Weiterveräußerung geltende Sicherungsrechte bedürfen einer gesondert geprüften Vereinbarung; diese AGB begründen keine pauschale Vorausabtretung aller Kundenforderungen.

§ 14 Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingend anwendbare Vorschriften bleiben unberührt.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Aachen, soweit eine solche Vereinbarung mit dem jeweiligen Kunden nach § 38 ZPO zulässig ist, insbesondere wenn er Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Wir dürfen auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen.

(3) Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften; die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen bleibt nach § 306 BGB unberührt.

Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Diese AGB können Sie über die Druckfunktion Ihres Browsers speichern oder ausdrucken.